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IGNARIUM WURDE ERWEITERT
Die Feuerbestattung ist in Rheinland-Pfalz zum einen durch das Bestattungsgesetz vom 4.3.1983 geregelt (§16 „Einäscherung und Einäscherungsanlagen"), zum anderen durch die Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes vom 20.6.1983 bzw. 6.3.1996 (§9 „Feuerbestattung", §10 „Einäscherungsverzeichnis").
Den Inhalt dieser Gesetzestexte können Sie als PDF-Datei aufrufen und downloaden.
Um den Gesetzestext des Bestattungsrechtes in Rheinland-Pfalz downzuloaden klicken Sie hier. [39 KB]
Um die Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes downzuloaden klicken Sie hier [28 KB]